Erstversorgung bei berufsgenossenschaftlichen Verletzungen

Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufsgenossenschaftliches Heilverfahren und Verletzungen, die während der Arbeit, in der Schule und auch im Vereinssport geschehen, unterliegen meistens der gesetzlichen Unfallversicherung und damit einem speziell kontrollierten Heilverfahren. Wenn die verletzte Person zum Unfallzeitpunkt berufsgenossenschaftlich versichert ist, so ist von den ermächtigten Ärzten das Heilverfahren über die von der Berufsgenossenschaft einzuleiten. Ziel ist die schnellstmögliche Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.

 

Die Gemeinschaftspraxis ist aufgrund der Ausstattung und der Personalkompetenz von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Erstversorgung und Behandlung von Arbeits-, Wege-, Dienst- und Schulunfällen zugelassen.

Dr. med. Christian Sagstetter und Dr. med. Josef Braumandl sind als D-Ärzte der Berufsgenossenschaften zugelassen.

 

Akute Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle werden von uns als Notfälle eingestuft und werden sofort in die Sprechstunde eingeplant. Die Praxis übernimmt auch alle erforderlichen Formalitäten der Unfallmeldung und der Berichterstattung bei den entsprechenden Berufs- Unfallversicherungen.

 

Zu beachten: 

Die Behandlung Arbeitsunfallverletzter ist grundsätzlich während der unfallärztlichen Bereitschaftszeiten, also auch am Freitag bis 18:00 Uhr möglich!